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Allgemeine Geschäftsbedingungen der JORDAN Bau GmbH Vermietung / Buchung von STELLPLÄTZEN
Für alle Mietverträge (Buchungsbestätigungen) der Fa.JORDAN Bau GmbH gelten ausschließlcih die nachfolgenden AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie ausdrücklich zwischen Vermieter (Fa.JORDAN Bau GmbH) und Kunden (Mieter) schrifltich vereinbart werden.
1. Zustandekommen des Vertrags
Aufgrund von Buchungsanfragen per e-
Teilzahlungen gelten -
1.1. Reservierungen
Reservierungen sind nach erfolgter schriftlicher Bestätigung oder Zahlung des Rechnungsangebotsbetrages durch den Kunden verbindlich. Bei Stornierung entstehen unseren Kunden keine Kosten wenn : Bei Buchungen von 1-
Die IP-
1.2. Der Mieter hat das Abteil; bzw. den Mietgegenstand (Stellplatz im Innen-
2. Nutzung / Einlagerung
Das Gemietete ist vom Mieter in einem sauberen und einwandfreien Zustand zu halten. Veränderungen des Gemieteten, bauliche Arbeiten, Befestigungen an Boden, Wänden oder Decken dürfen nicht vorgenommen werden. Veränderungen des Standplatzes dürfen ebenfalls nicht vorgenommen werden. Das Gemietete darf zu Lagerzwecken genutzt werden. Sonstige Tätigkeiten, insbesonders die Nutzung als Büro, Geschäftsadresse, Wohnraum, sowie Tätigkeiten, die einer gewerblichen oder sonstigen behörldicher Zustimmung bedürfen sind nicht gestattet.
2.1. Auf den Stellplätzen, ob innen oder Außenbereich darf nur das Vereinbarte gelagert werden. In Containern etc. und in den Fahrzeugen auf den Stellplätzen dürfen nur trockene Gegenstände eingelagert werden. Die Lagerung von Tieren und Pflanzen ist nicht gestattet. Die Nutzung darf nur so sein, dass keine Gefahren entstehen und/oder Schäden für Rechtsgüter des Vermieters oder Dritter, sowie keine Umweltschäden. Es ist ausdrücklich untersagt, feuer-
2.2. Der Mieter hat den Mietgegenstand so zu nutzen, dass andere Mieter nicht gestört und beinträchtigt werden. Dem Mieter ist es nicht gestattet, außerhalb des Gemieteten; bzw. außerhalb der gemieteten Fläche, Gegenstände-
2.3. In den Gebäuden und Containern und auf dem Gelände gilt absolutes Rauchverbot.
2.4. Löst der Mieter oder eine ihn begleitende Person oder eine von ihm autorisierte Person durch einen Fehlgebrauch einen Fehlalarm aus, so ist der Mieter verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten zu tragen.
2.5. Das Eingangstor der neuen Wetterschutzhalle sind während des Aufenthalts immer o f f e n zu halten(siehe auch Beschriftungen und Anweisungen, sowie Einzeichnungen der Fluchtwege).
3. Untervermietung
Der Mieter ist nicht berechtigt das Gemietete weder ganz noch teilweise unterzuvermieten.
3.1. Schlüssel
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fa.JORDAN Bau GmbH für das eingestellte Fahrzeug einen Notschlüssel erhält. (ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs seitens
4. Zugang zum Gebäude und zum Gemieteten
Bei An-
4.1. Zugang zum Stellplatz in den Hallen (Massivbau Halle und Wetterzelt Halle) ist zur An-
Die Fa.JORDAN Bau GmbH ist berechtigt, die zu Vertragsabschluß geltenden Öffnungszeiten zu ändern, sofern kein wesentlicher Nachteil entsteht.
4.1.1. In der WSH 1 sind Vermietungen für Wohnmobile. Es ist verboten, Fäkalien, Abwasser oder Sonstiges auf dem Grundstück zu entsorgen. Bei Zuwiderhandeln fällt eine Gebühr von 100 € an.
4.2. Nur dem Mieter, ihn begleitende Personen, sowie die im Mietvertrag (Buchungsangebots/Rechnung) ausdrücklich genannten Personen ist der Zugang zum Gemieteten gestattet. Die
4.3. Soweit der Mieter weitere, im Mietvertrag nicht autorisierten Personenen Zugangsberechtigung erteilen will, hat er dies unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht mit Namen und Anschrift des Bevollmächtigten vorweg schriftlich mitzuteilen, wenn eine bereits autorisierte Person nicht mehr zugangsberechtigt ist.
5. Mängel der Mietsache / Haftung
5.1. Etwaige Schäden sind der Fa.JORDAN Bau GmbH unverzüglich zu melden.
5.2. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Mieter wegen eines Mangels an der Mietsache (anfänglicher Mangel oder von der Fa.JORDAN Bau GmbH zu vertretender Mangel) oder wegen Verzugs der Fa.JORDAN Bau GmbH mit der Beseitigung eines Mangels ist ausgeschlossen, sofern nicht der Mangel von der Fa.JORDAN Bau GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung.
5.3. Es wird keinerlei Haftung für die Mietsache(n) übernommen. Diese sind vom Mieter selbst und direkt abzuschließen. Es wird ebenso keinerlei Haftung für andere Mieter übernommen. Hier gelten die gleichen Regeln wie bei Parkgaragen.
5.3. Die Überwachung, Unterhaltung, Pflege. etc. betreffend der eingelagerten / abgestellten Gegenstände ist alleinige Aufgabe des Mieters. Die Fa.JORDAN Bau GmbH übernimmt für Schäden an der Mietsache und für sonstige Schäden, die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen und die aus dem Verantwortungsbereich der Fa.JORDAN Bau GmbH herrühren, eine Haftung nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Fa.JORDAN Bau GmbH oder seinem Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Die direkten Zufahrten zum angemieteten Objekt dürfen kostenlos mitbenutzt werden. Es bestehen jedoch ausdrücklich keine Ansprüche für Dienstleistungen. Schneeräumung ist ausdrücklich NICHT enthalten. Jeder Mieter hat für die entsprechende Schneeräumung, Sauberhaltung der kostenlos mitgenutzten Zufahrt selbst zu sorgen. Der Vermieter ist berechtigt, einen Plan aufzustellen, indem jeder Mieter entsprechend eingeteilt wird oder an Dritten zu übergeben und die Kosten entsprechend umzulegenk, sollte die Einhaltung nicht gelingen. Eine Haftung seitens Vermieter hinsichtlich nicht eingehaltener Pflichten des Mieters besteht nicht.
5.4. Der Mieter von Stellplätzen für Fahrzeuge etc. hat selbst für eine entsprechende Versicherung seine Fahrzeuges etc. zu sorgen. Eine Versicherung des Fahrzeugs etc. (Interieur) ist n i c h t im Mietpreis enthalten und kann auf schriftlichen Antrag kostenpflichtig dazugebucht werden.
5.5.Der Mieter haftet der Fa.JORDAN Bau GmbH für alle Schäden, die nach dem Beginn der Nutzung des Gemieteten durch ihn selbst, ihn begleitende Personen, autorisierte Personen oder sonstigen Dritten, die mit seinem Einverständnis die Mietsache aufgesucht haben, verursacht worden sind. Der Mieter stellt die Fa.JORDAN Bau GmbH von Ansprüchen Dritter frei.
5.6. Die Fa.JORDAN Bau GmbH haftet generell nicht für Schäden die durch Fremdeinwirkung auf den Außen-
6. Betreten der Hallen / Gelände
Die Fa.JORDAN Bau GmbH oder die von ihr beauftragte Personen betreten die Hallen und das Außengelände zur Prüfung des Zustandes der Hallen, zur Reparatur, zur Wartung, zur Prüfung der abgestellten Fahrzeuge, (ohne Rechtsanpruch auf Prüfpflicht) ( z.B. Ölaustritt) Bei Gefahr in Verzug ist die Fa.JORDAN Bau GmbH ohne Ankündigungspflicht berechtigt, Fahrzeuge mit dem hinterlegtem Notschlüssel aus der Halle herauszufahren.
7. Mietzins / Kaution / Stornierung vor & während Mietzeit / Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung
Die jeweils gültigen Preise sind durch unsere Homepage http://lager100.de bekannt gemacht. Individualvereinbarungen gelten als verbindlich. Bei Stornierung entstehen unseren Kunden keine Kosten wenn : Bei Buchungen von 1-
Stornierungen nach Inanspruchnahme, Teilzahlungen oder Besichtigungen mit Zusagen des Kunden sind ebenfalls möglich. Diese sind ebenfalls schriftlich zu erfolgen. Die Stornierungsgebühr beträgt dann 100 % des Buchungspreises/Mietpreises o h n e Kaution.Die Kaution wird vom Vermieter zurückerstattet, sofern die Mietsache und Schlüssel ordnungsgemäß an die Fa. JORDAN BAU gmbH zurückübergeben werden unter Angabe der Bankverbindung zur Rückerstattung der Kaution.
Alle Preise sind ausschließlich für die Stellplatzmieten, Containerstellplatzmieten usw. berechnet ohne jegliche Zusatzleistungen. Kosten wie Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Gebäudehaftpflichtversicherung (o h n e Versicherung für das Abgestellte / Eingelagerte), sowie Allgemeinstrom sind enthalten. Zusätzlicher individueller Stromanschluß kann dazugebucht werden und wird nach Verbrauch zusätzlich abgerechnet.
7.1.Der Vermieter kann sich wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Mieter ist dann verpflichtet, die Kautionssumme auf den vereinbarten Betrag aufzufüllen.
7.2. Eine Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn siene Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7.3. Ist der Mieter Unternehmer, steht ihm wegen Gegenansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht gegen Ansprüche des Vermieter nur zu, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräfti festgestellte Forderungen handelt.
8. Pfandrecht
Die Fa.JORDAN Bau GmbH hat das Recht wegen sämtlicher Forderungen aus dem Mietverhältnis, mit deren Ausgleich sich der Mieter in Verzug befindet, sein Vermieterpfandrecht an den vom Mieter eingelagerten Gegenständen, oder abgestellten Fahrzeugen etc. -
8.1. Dieses Recht steht der Fa.JORDAN Bau GmbH bereits während des Mietverhältnisses zu, soweit es zur Abdeckung der Forderungen der Fa.JORDAN Bau GmbH erforderlich ist.
8.2. Macht die Fa.JORDAN Bau GmbH von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch, so ist der Mieter verpflichtet, die Gegenstände herauszugeben; bzw. der Fa.JORDAN Bau GmbH mit dem hinterlegten Notschlüssel die Herausnahme zu gestatten zum Zwecke des Verkaufs.
8.3. Macht die Fa.JORDAN Bau GmbH von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch und beginnt der Mieter die eingelagerten Gegenstände zu entfernen, ist die Fa.JORDAN Bau GmbH berechtigt, der Entfernung zu widersprechen und durch geeignete Maßnahmen die dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Gegenstände / Fahrzeuge in Besitz zu nehmen
8.4. Die Fa.JORDAN Bau GmbH ist berechtigt nach Verkaufsandrohung mit Fristsetzung die eingelagerten Gegenstände im Wege des freihändigen Verkaufs oder der öffentlichen Versteigerung zum Ausgleich seiner Forderungen zu verwerten.
8.5. Die Fa.JORDAN Bau GmbH hat außerdem (im Zuge des Mietpfandrechts) das Recht, das Eingelagert, Abgestellte an einen anderen Platz auf dem Firmengelände zu deponieren oder abzustellen. Bei Fahrzeugen vom Innenbereich kann dies in den Außenbereich geschehen.
8.6. Der Mieter kann sein Gelagertes / abgestellte Fahrzeug etc.nur durch Zahlung der ausstehenden Forderung an die Fa.JORDAN Bau GmbH auslösen. Für die Rechtzeitigkeit vor Inanspruchnahme obiger Rechte hat der Mieter selbst Sorge zu tragen.
9. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Die Fa.JORDAN Bau GmbH hat das Recht auf fristloste Kündigung aus wichtigem Grund. Dies ist insbesonders:
Wenn sich der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug befindet (ohne Anrechnung der Kaution)
Wenn der Mieter trotz Abmahnung gegen vorstehenden Regelungen (z.B. Nutzungs-
10. Beendigung
Der Mieter ist verpflichtet bei Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt zu räumen, zu reinigen, von Ihm verursachte Schäden sind zu beseitigen. Das Mietobjekt ist nebst etwaiger Schlüssel an die Fa.JORDAN Bau GmbH zurückzugeben. Die Fa.JORDAN Bau GmbH gibt vom Mieter deponierte Notschlüssel an den Mieter zurück.
10.1. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, gilt das Mietverhältnis als n i c h t verlängert. § 545 BGB wir insoweit abgedungen.
10.2. Für die entstadenen Kosten bei nicht fristgerechter Räumung der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit muß der Mieter aufkommen; insbesonders für Kosten für Mietausfall.
10.3. Kündigungen des Mieters sind schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift zu erfolgen durch Einwurd in den Briefkasten direkte bei der Einfahrt der Anlage und sind konform des Vertrages zu tätigen. In der Regel, sofern nichts anderes vereinbart: Mit drei vollen Kalendermonaten.
10.4. Bei Sonderpreisvereinbarungen ist der Vermieter lediglich während der Zeit der Mindestvertragszeit, d.h. während der Zeitdauer des beidseitigen Kündigungsverzichts, i.d.R. 12 Monate an den Sonderpreis gebunden. Der Vermieter ist danach berechtigt, sofern eine monatliche Verlängerung vereinbart wurde, den Sonderpreis mit Monatsfrist zu ändern, bzw. zu kündigen und den Preis laut aktueller Preisliste zu verlangen. Die Mitteilung, bzw Preisänderungskündigung des Vermieters darf ausdrücklich per E-
11. Mehrere Mieter
Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Sie bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme von Willenserklärungen der Fa.JORDAN Bau GmbH. Zur Abgabe einseitiger Erklärung durch den Mieter besteht keine Vollmacht.
12. AGB Dienstleistungen Eckert betreffend: Siehe Firmenformular DL Eckert aufgrund Anfragen / Angebote / Aufträge.
13. Anwendbares Recht /Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Waldshut-
14. Sonstiges:
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so ist n i c h t zugleich der gesamte Vertrag (AGB) unwirksam, vielmehr tritt an Stelle dessen die gesetzlich Regelung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für eine Regelungslücke.
© JORDAN Bau GmbH