AGB - Stellplätze, Unterstellplätze, Wohnmobile, Boote, Autos, Einlagerungen, Dienstleistungen

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen  der JORDAN Bau GmbH  Vermietung / Buchung von STELLPLÄTZEN
Für alle Mietverträge (Buchungsbestätigungen) der Fa.JORDAN Bau GmbH gelten ausschließlcih die nachfolgenden AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie ausdrücklich zwischen Vermieter (Fa.JORDAN Bau GmbH) und Kunden (Mieter) schrifltich vereinbart werden.
1. Zustandekommen des Vertrags
Aufgrund von Buchungsanfragen per e-mail mit dem vorbereiteten ANFRAGE - FORMULAR, prüft die JORDAN Bau GmbH die Verfügbarkeit des Gewünschten und gibt per E-Mail Bescheid. (Mündliche, telefonische oder selbsverfasste Anfragen können nur unverbindlich beantwortet werden.) Der Intressent hat die Möglichkeit durch schriftliche Bestätigung die Anmietung zu wünschen. Sofern das Gewünschte dann immer noch verfügbar ist, teilt die Fa.JORDAN Bau GmbH den Buchungspreis (=Mietpreis + Kaution) mit und anschließend die Bankverbindung. Der Kunde hat ab Mitteilung bis zum übernächsten Tag Zeit, dass die Zahlung bei der
Fa.JORDAN Bau GmbH  eingegangen ist. Mit ordnungsgemäßer Zahlung des kompletten Betrag hat der Kunde rechtsverbindlich Anspruch auf Anmietung laut Anfragedaten und der Vertrag ist zustandegekommen. Das ANFRAGE-FORMZULAR ist zugleich Vertragsgrundlage inklusiver AGB, auf die bei Unterzeichnung des Formulars (Vertrag)  bei Schlüsselübergabe nochmals ausdrücklich verwiesen wird und auf sorgfältiges Durchlesen und Erklären der wichtigsten Grundlagen hingewiesen wird.Die Fa.JORDAN Bau GmbH verpflichtet sich dann dem Mieter den Mietgegenstand (Stellplätze im Innen- u. Außenbereich, Container, etc. laut. Internetseite) ab Mietbeginn zu überlassen, sofern die Zahlung der Kaution und Mietbetrages fristgerecht eingegangen ist. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann die Fa.JORDAN Bau GmbH  das Recht in Anspruch nehmen, das Gewünschte anderweitig anzubieten und ggf. zu spät Bezahltes zurückzuerstatten, sofern keine Kosten angefallen sind. Sollte die Zahlung außerhalb der Frist sein kann die Vermieterin den Mietvertrag trotzdem annehmen, sofern der Mietintressent damit einverstanden ist und sofern die Vertragsabwicklung erfolgt. Die Vermieterin muss dem Interessenten maximal drei Vertragsunterzeichnungstermine während der üblichen Bürozeiten, bzw. Zeiten wie im Anfrageformular unter GRATIS-Besichtigungsterminen genannt, anbieten. Sollte dann trotz Zahlung die Unterzeichnung und / oder Legitimierung dennoch nicht zustande kommen, hat die Vermieterin das Recht zurückzutreten. Zuvor muss sie den Rücktritt anbieten und nochmals einen Termin anbieten. Die entstandenen Stornokosten sind  vom beabsichtigten Mieter zu tragen. Sollte der beabsichtigte Mieter ohne Vertragsunterzeichnung und ohne Legitimierung das  Mietobjekt somit unerlaubterweise benutzt haben, so hat er den vollen Monat zu bezahlten laut Mietpreis der aktuellen Preisliste, sowie einen Zuschlag von 25 %, da die Mietpreise bei einer Nutzung von mindestens 12 Monaen berechnet sind. Sondermietpreise gelten dann nicht. Sollte auf die Stornokosten verzichtet werden, so ist dies reine Kulanz und beinhaltete keinen Rechtsanspruch.
Teilzahlungen gelten - sofern Restzahlung vom Kunden bestätigt und die Fa. JORDAN BAU GmbH damit einverstanden  ist- als Zustandekommen des Vertrags. Übergabe der Schlüssel für Wetterschutzhalle gelten als Zustandkommen des Vertrages. Der Mieter ist verpflichtet   v o r    Einstellung den vollständigen Mietpreis nebst Kaution nachzuweisen und zuvor schriftlich zu bestätigen. Außerdem ist die beidseitige Vertragsunterzeichnung inklusiver Legitimierung zwingende Vorraussetzung.  Inanspruchnahme des Stellplatzes im Außen- oder Innenbereich gelten als Zustandekommen des Vertrages. Die Zustimmung des Vermieters vorausgesetzt. Einstellungen / Abstellungen auf dem Gelände ohne Vorausetzungen -wie beschrieben- oder ohne Zusage der Fa. JORDAN BAU GmbH sind verboten und können zur Anzeige gebracht werden; bzw. kostenpflichtige Abschleppung begründen.

1.1. Reservierungen
Reservierungen  sind nach erfolgter schriftlicher Bestätigung  oder Zahlung des Rechnungsangebotsbetrages durch den Kunden verbindlich.  Bei Stornierung entstehen unseren Kunden keine Kosten wenn : Bei Buchungen von 1-3 Monaten bis 14 Tagen vor dem angegebenen Mietbeginn eine Email an vermietung@jordan-bau.de gesendet wird.  Sollte dies nicht der Fall sein, werden 50 Prozent des berechneten Stellplatzpreises in Rechnung gestellt. Bei Buchungen von 4  -6 Monaten bis 21 Tage vorher, ansonsten werden 45 % in Rechnung gestellt; bei Buchungen  von 7-9 Monaten: 28 Tage vorher, ansonsten werden 40 % in Rechnung gestellt, bei Buchungen von 10- 12 Monaten 35 Tage, ansonsten werden 35 % in Rechnung gestellt.
Die IP-Adresse wird zur Idendifikation bei jeder Online-Reservierung gespeichert. Nach der Fahrzeugübergabe  wird der reservierte Zeitraum auch dann voll berechnet, wenn das Fahrzeug vor dem Ablauf der Reservierungszeit abgeholt wird.
1.2. Der Mieter hat das Abteil; bzw. den Mietgegenstand (Stellplatz im Innen- u. Außenbereich, Container, etc. lt. Internetseite) besichtigt. Der Mieter erkennt den Zustand als vertragsgemäß an. Bei Übernahme hat er das Gemietete nochmals zu kontrollieren und Schäden oder Verunreinigungen dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, andernfalls ist von einem ordnungsgemäßem Zustand des Gemieteten auszugehen.
2. Nutzung / Einlagerung
Das Gemietete ist vom Mieter in einem sauberen und einwandfreien Zustand zu halten. Veränderungen des Gemieteten, bauliche Arbeiten, Befestigungen an Boden, Wänden oder Decken dürfen nicht vorgenommen werden. Veränderungen des Standplatzes dürfen ebenfalls nicht vorgenommen werden. Das Gemietete darf zu Lagerzwecken genutzt werden. Sonstige Tätigkeiten, insbesonders die Nutzung als Büro, Geschäftsadresse, Wohnraum, sowie Tätigkeiten, die einer gewerblichen oder sonstigen behörldicher Zustimmung bedürfen sind nicht gestattet.
2.1. Auf den Stellplätzen, ob innen oder Außenbereich darf nur das Vereinbarte gelagert werden. In Containern etc. und in den Fahrzeugen auf den Stellplätzen dürfen nur trockene Gegenstände eingelagert werden. Die Lagerung von Tieren und Pflanzen ist nicht gestattet. Die Nutzung darf nur so sein, dass keine Gefahren entstehen und/oder  Schäden für Rechtsgüter des Vermieters oder Dritter, sowie keine Umweltschäden. Es ist ausdrücklich untersagt, feuer- und explosionsgefährliche, radioaktive, zur Selbstzündung geeignete gifitge, ätzende oder übel riechende Gegenstände einzulagern. Die Einlagerung von Waffen, Suchtsoffen, Abfallstoffen oder Sondermüll gleich welcher Art ist verboten. Ferner dürfen verderbliche Gegenstände sowie solche, die für Ungezieferbefall geeignet sind nicht gelagert werden. Die Einlagerung von Wertgegenständen wie Pelze, Juwelen und Bargeld ist nicht gestattet.
2.2. Der Mieter hat den Mietgegenstand so zu nutzen, dass andere Mieter nicht gestört und beinträchtigt werden. Dem Mieter ist es nicht gestattet, außerhalb des Gemieteten; bzw. außerhalb der gemieteten Fläche, Gegenstände- auch nur vorübergehend, - abzustellen oder zu lagern. Die Fluchtwege sind stets frei zu halten.
2.3. In den Gebäuden und Containern und auf dem Gelände gilt absolutes Rauchverbot.
2.4. Löst der Mieter oder eine ihn begleitende Person oder eine von ihm autorisierte Person  durch einen Fehlgebrauch einen Fehlalarm aus, so ist der Mieter verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten zu tragen.
2.5. Das Eingangstor der neuen Wetterschutzhalle sind während des Aufenthalts immer    o f f e n   zu halten(siehe auch Beschriftungen und Anweisungen, sowie Einzeichnungen der Fluchtwege).
3. Untervermietung
Der Mieter ist nicht berechtigt das Gemietete weder ganz noch teilweise unterzuvermieten.
3.1. Schlüssel
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fa.JORDAN Bau GmbH  für das eingestellte Fahrzeug einen Notschlüssel erhält. (ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs seitens
Fa.JORDAN Bau GmbH, dass das Fahrzeug in Notsituationen gerettet werden kann.)
4. Zugang zum Gebäude und zum Gemieteten
Bei An- und Abfahrten zum Gebäude hat der Mieter die Straßenverkehrsordnung auf dem gesamten Firmengelände im Innen- und Außenbereich zu befolgen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km ist einzuhalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden.
4.1. Zugang zum Stellplatz in den Hallen (Massivbau Halle und Wetterzelt Halle) ist  zur An- und Abfahrt, sowie maximal 1 mal pro Monat, während den Bürozeiten vormittags kostenlos möglich. Zusätzliche Termine müssen vereinbart werden. An Samstagen fällt eine Gebühr von 5 € an, an Sonn- und Feiertagen eine Gebühr von 15 €.
Die  Fa.JORDAN Bau GmbH ist berechtigt, die zu Vertragsabschluß geltenden Öffnungszeiten zu ändern, sofern kein wesentlicher Nachteil entsteht.
4.1.1. In der WSH 1 sind Vermietungen für Wohnmobile. Es ist verboten, Fäkalien, Abwasser oder Sonstiges auf dem Grundstück zu entsorgen. Bei Zuwiderhandeln fällt eine Gebühr von 100 € an.
4.2. Nur dem Mieter, ihn begleitende Personen, sowie die im Mietvertrag (Buchungsangebots/Rechnung) ausdrücklich genannten Personen ist der Zugang zum Gemieteten gestattet. Die
Fa.JORDAN Bau GmbH ist berechtigt, Legitimationspapiere zu verlangen und den Zugang zu verweigern, sollte dies nicht erfolgen.
4.3. Soweit der Mieter weitere, im Mietvertrag nicht autorisierten Personenen Zugangsberechtigung erteilen will, hat er dies unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht mit Namen und Anschrift des Bevollmächtigten vorweg schriftlich mitzuteilen, wenn eine bereits autorisierte Person nicht mehr zugangsberechtigt ist.
5. Mängel der Mietsache / Haftung
5.1.
Etwaige Schäden sind der
Fa.JORDAN Bau GmbH unverzüglich zu melden.
5.2. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Mieter wegen eines Mangels an der Mietsache (anfänglicher Mangel oder von  der
Fa.JORDAN Bau GmbH zu vertretender Mangel)  oder wegen Verzugs der Fa.JORDAN Bau GmbH mit der Beseitigung eines Mangels ist ausgeschlossen, sofern nicht der Mangel von der Fa.JORDAN Bau GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung.
5.3. Es wird keinerlei Haftung für die Mietsache(n) übernommen. Diese sind vom Mieter selbst und direkt abzuschließen. Es wird ebenso keinerlei Haftung für andere Mieter übernommen. Hier gelten die gleichen Regeln wie bei Parkgaragen.
5.3. Die Überwachung, Unterhaltung, Pflege. etc. betreffend der eingelagerten / abgestellten Gegenstände ist alleinige Aufgabe des Mieters. Die  Fa.JORDAN Bau GmbH übernimmt für Schäden an der Mietsache und für sonstige Schäden, die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen und die aus dem Verantwortungsbereich der Fa.JORDAN Bau GmbH  herrühren, eine Haftung nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Fa.JORDAN Bau GmbH oder seinem Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Die direkten Zufahrten zum angemieteten Objekt dürfen kostenlos mitbenutzt werden. Es bestehen jedoch ausdrücklich keine Ansprüche für Dienstleistungen. Schneeräumung ist ausdrücklich NICHT enthalten. Jeder Mieter hat für die entsprechende Schneeräumung, Sauberhaltung der kostenlos mitgenutzten Zufahrt selbst zu sorgen. Der Vermieter ist berechtigt, einen Plan aufzustellen, indem jeder Mieter entsprechend eingeteilt wird oder an Dritten zu übergeben und die Kosten entsprechend umzulegenk, sollte die Einhaltung nicht gelingen. Eine Haftung seitens Vermieter hinsichtlich nicht eingehaltener Pflichten des Mieters besteht nicht.
5.4. Der Mieter von Stellplätzen für Fahrzeuge etc.  hat selbst für eine entsprechende Versicherung seine Fahrzeuges etc. zu sorgen. Eine Versicherung des Fahrzeugs etc. (Interieur) ist   n i c h t    im Mietpreis enthalten und kann auf schriftlichen Antrag kostenpflichtig dazugebucht werden.
5.5.Der Mieter haftet der  Fa.JORDAN Bau GmbH für alle Schäden, die nach dem Beginn der Nutzung des Gemieteten durch ihn selbst, ihn begleitende Personen, autorisierte Personen oder sonstigen Dritten, die mit seinem Einverständnis die Mietsache aufgesucht haben, verursacht worden sind. Der Mieter stellt die Fa.JORDAN Bau GmbH  von Ansprüchen Dritter frei.
5.6. Die Fa.JORDAN Bau GmbH haftet generell nicht für Schäden die durch Fremdeinwirkung auf den Außen- und Innenparkplätzen  entstanden sein könnten.
6. Betreten der Hallen / Gelände

Die Fa.JORDAN Bau GmbH oder die von ihr beauftragte Personen betreten die Hallen und das Außengelände zur Prüfung des Zustandes der Hallen, zur Reparatur, zur Wartung, zur Prüfung der abgestellten Fahrzeuge,  (ohne Rechtsanpruch auf Prüfpflicht) ( z.B. Ölaustritt)  Bei Gefahr in Verzug ist die Fa.JORDAN Bau GmbH ohne Ankündigungspflicht berechtigt, Fahrzeuge mit dem hinterlegtem Notschlüssel aus der Halle herauszufahren.
7. Mietzins / Kaution / Stornierung vor & während Mietzeit / Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung
Die jeweils gültigen Preise sind durch unsere Homepage http://lager100.de bekannt gemacht. Individualvereinbarungen gelten als verbindlich. Bei Stornierung entstehen unseren Kunden keine Kosten wenn : Bei Buchungen von 1-3 Monaten bis 14 Tagen vor dem angegebenen Mietbeginn eine Email an verwaltung@jordan-bau.de gesendet wird.  Sollte dies nicht der Fall sein, werden 50 % des berechneten Stellplatzpreises in Rechnung gestellt. Bei Buchungen von 4  -6 Monaten bis 21 Tage vorher, ansonsten werden 45 % in Rechnung gestellt; bei Buchungen  von 7-9 Monaten: 28 Tage vorher, ansonsten werden 40 % in Rechnung gestellt, bei Buchungen von 10- 12 Monaten 35 Tage, ansonsten werden 35 % in Rechnung gestellt.
Stornierungen nach Inanspruchnahme,  Teilzahlungen oder Besichtigungen mit Zusagen des Kunden sind ebenfalls möglich. Diese sind ebenfalls schriftlich zu erfolgen. Die Stornierungsgebühr beträgt dann 100 % des Buchungspreises/Mietpreises   o h n e    Kaution.Die Kaution wird vom Vermieter zurückerstattet, sofern die Mietsache und Schlüssel ordnungsgemäß an die Fa. JORDAN BAU gmbH zurückübergeben werden unter Angabe der Bankverbindung zur Rückerstattung der Kaution.
Alle Preise sind ausschließlich für die Stellplatzmieten, Containerstellplatzmieten usw. berechnet ohne jegliche Zusatzleistungen.
Kosten wie Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Gebäudehaftpflichtversicherung (o h n e    Versicherung für das Abgestellte / Eingelagerte), sowie Allgemeinstrom sind enthalten. Zusätzlicher individueller Stromanschluß kann dazugebucht werden und wird nach Verbrauch zusätzlich abgerechnet.
7.1.Der Vermieter kann sich wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Mieter ist dann verpflichtet, die Kautionssumme auf den vereinbarten Betrag aufzufüllen.
7.2. Eine Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn siene Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7.3. Ist der Mieter Unternehmer, steht ihm wegen Gegenansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht gegen Ansprüche des Vermieter nur zu, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräfti festgestellte Forderungen handelt.
8. Pfandrecht
Die Fa.JORDAN Bau GmbH hat das Recht wegen sämtlicher Forderungen aus dem Mietverhältnis, mit deren Ausgleich sich der Mieter in Verzug befindet, sein Vermieterpfandrecht an den vom Mieter eingelagerten Gegenständen, oder abgestellten Fahrzeugen etc. - auch wenn nur vorübergehend erfolgt, - geltend zu machen.
8.1. Dieses Recht steht der Fa.JORDAN Bau GmbH bereits während des Mietverhältnisses zu, soweit es zur Abdeckung der Forderungen der Fa.JORDAN Bau GmbH erforderlich ist.
8.2. Macht die Fa.JORDAN Bau GmbH von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch, so ist der Mieter verpflichtet, die Gegenstände herauszugeben; bzw. der Fa.JORDAN Bau GmbH  mit dem hinterlegten Notschlüssel die Herausnahme zu gestatten zum Zwecke des Verkaufs.
8.3. Macht die Fa.JORDAN Bau GmbH von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch und beginnt der Mieter die eingelagerten Gegenstände zu entfernen, ist die Fa.JORDAN Bau GmbH berechtigt, der Entfernung zu widersprechen und durch geeignete Maßnahmen die dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Gegenstände / Fahrzeuge in Besitz zu nehmen
8.4. Die Fa.JORDAN Bau GmbH ist berechtigt nach Verkaufsandrohung mit Fristsetzung die eingelagerten Gegenstände im Wege des freihändigen Verkaufs oder der öffentlichen Versteigerung zum Ausgleich seiner Forderungen zu verwerten.
8.5.  Die Fa.JORDAN Bau GmbH  hat außerdem (im Zuge des Mietpfandrechts) das Recht, das Eingelagert, Abgestellte an einen anderen Platz auf dem Firmengelände zu deponieren oder abzustellen. Bei Fahrzeugen vom Innenbereich kann dies in den Außenbereich geschehen.
8.6. Der Mieter kann sein Gelagertes / abgestellte Fahrzeug etc.nur durch Zahlung der ausstehenden Forderung an die Fa.JORDAN Bau GmbH auslösen. Für die Rechtzeitigkeit vor Inanspruchnahme obiger Rechte hat der Mieter selbst Sorge zu tragen.
9. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Die Fa.JORDAN Bau GmbH hat das Recht auf fristloste Kündigung aus wichtigem Grund. Dies ist insbesonders:
Wenn sich der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug befindet (ohne Anrechnung der Kaution)
Wenn der Mieter trotz Abmahnung gegen vorstehenden Regelungen (z.B. Nutzungs- Zugangsregelungen) verstößt.
10. Beendigung
Der Mieter ist verpflichtet bei Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt zu räumen, zu reinigen, von Ihm verursachte Schäden sind zu beseitigen. Das Mietobjekt ist nebst etwaiger Schlüssel an die Fa.JORDAN Bau GmbH  zurückzugeben. Die Fa.JORDAN Bau GmbH gibt vom Mieter deponierte Notschlüssel an den Mieter zurück.
10.1. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, gilt das Mietverhältnis als    n i c h t    verlängert. § 545 BGB wir insoweit abgedungen.
10.2. Für die entstadenen Kosten bei nicht fristgerechter Räumung der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit muß der Mieter aufkommen; insbesonders für Kosten für Mietausfall.
10.3. Kündigungen des Mieters sind schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift zu erfolgen durch Einwurd in den Briefkasten direkte bei der Einfahrt der Anlage und sind konform des Vertrages zu tätigen. In der Regel, sofern nichts anderes vereinbart: Mit drei vollen Kalendermonaten.
10.4. Bei Sonderpreisvereinbarungen ist der Vermieter lediglich während der Zeit der Mindestvertragszeit, d.h. während der Zeitdauer des beidseitigen Kündigungsverzichts, i.d.R. 12 Monate an den Sonderpreis gebunden. Der Vermieter ist danach berechtigt, sofern eine monatliche Verlängerung vereinbart wurde, den Sonderpreis mit Monatsfrist zu ändern, bzw. zu kündigen und den Preis laut aktueller Preisliste zu verlangen. Die Mitteilung, bzw Preisänderungskündigung des Vermieters darf ausdrücklich per E-mail erfolgen. Der Mieter ist jedoch berechtigt, die Preisänderung innerhalb einer Woche abzulehnen und den Vertrag aufzuheben mit gleicher Frist wie Preisänderungskündigungsfrist, somit mit vollem Kalendermonat.
11. Mehrere Mieter
Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Sie bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme von Willenserklärungen der Fa.JORDAN Bau GmbH. Zur Abgabe einseitiger Erklärung durch den Mieter besteht keine Vollmacht.
12. AGB Dienstleistungen Eckert betreffend: Siehe Firmenformular DL Eckert aufgrund Anfragen / Angebote / Aufträge.
13. Anwendbares Recht /Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist Waldshut-Tiengen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
14. Sonstiges:
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so ist   n i c h t    zugleich der gesamte Vertrag (AGB) unwirksam, vielmehr tritt an Stelle dessen die gesetzlich Regelung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für eine Regelungslücke.
© JORDAN Bau GmbH

 
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